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Slushie

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BeitragThema: Das Rating   Das Rating Icon_minitime1So Apr 15, 2012 6:11 am

rating - 14+

Vorwort
Die Fähigkeit zur distanzierten Verarbeitung und Wahrnehmung verschiedener Themen ist bei Vierzehnjährigen bereits ausgebildet. In diesem Alter sind Jugendliche dazu fähig, Stellung zu kritischen Themen zu nehmen und sich mit Dingen auseinanderzusetzen, die kritische Gesichtspunkte der Gesellschaft seriös problematisieren. Man kann also von einer vorhandenen Kompetenz ausgehen, Realität und Fiktion auseinanderzuhalten ohne bleibende Schäden davonzutragen.

Rating: 14+

Das bedeutet in erster Linie, dass man mindestens 14 Jahre alt sein muss, um sich hier anmelden zu dürfen. Was dies ferner für sämtliche Inhalte, die man in diesem Forum verfasst, bedeutet, wird im Folgenden erklärt.

USER, DIE NOCH KEINE 14 JAHRE ALT SIND UND SICH TROTZDEM HIER ANMELDEN, WERDEN KOMMENTARLOS UND OHNE VORWARNUNG GELÖSCHT


Unzulässige Angebote

Jugendgefährdende Themen sind hier natürlich nicht erlaubt - hierbei stützen wir uns auf das Jugendschutzgesetz, das folgende Themen als gefährdend für Jugendliche (ab 14 Jahren, unter 18 Jahren) einstuft und dementsprechend verbietet, solche Medien in dieser Zielgruppe zu verbreiten, sowie das Strafgesetzbuch, das diese Zuwiderhandlungen weiter beschreibt - des Weiteren orientieren wir uns an dem JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag):
    » Kriegsverherrlichung
    » Die Menschenwürde verletzende Darstellung von Tod ("(Menschen, die) ... schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt" JuSchG, Unterabschnitt 1: Trägermedien, §15 Absatz 2 Satz 3)
    » Gewaltdarstellung ("grausame" oder "unmenschliche" Gewalttätigkeiten schildern, "Verherrlichung" oder "Verharmlosung" solcher Gewalttätigkeiten oder die Darstellung des "Grausamen" oder "Unmenschlichen" des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise; StGB, §131 Absatz 1) sowie Gewaltverherrlichung ("Anleitung zu einer rechtswidrigen Tat" [StGB, §130.a, Absatz 2])
    » Pornographie (sowie "die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben" [StGB, §184 Absatz 3]), sowie verbotene Prostitution
    » Propaganda (Verbreitung von Informationen über "verfassungswidrige Parteien"; "Vereinigung(en), die unanfechtbar verboten (sind), weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet"; "(...) die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen" [StGB §86 Absatz 1])
    » Volksverhetzung ("(Schriften,) die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden" [StGB, §130, Absatz 2])

Laut dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind ferner ohne jegliche strafrechtliche Verfolgung sämtliche "restlichen pornographischen Inhalte" (siehe hier) unzulässig.
ZUWIDERHANDLUNGEN FÜHREN ZUR SOFORTIGEN LÖSCHUNG DER BEITRÄGE, SOWIE LÖSCHUNG DES ZUWIDERHANDELNDEN USERS.

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